Geschichte der Bayerischen Bodenseeberufsfischerei

 

Schon in der Stein- und Bronzezeit 3900-850 Jahre vor Christus gibt es Nachweise dass am Bodensee die Fischerei ausgeübt wurde. Die Berufsfischerei begann im frühen Mittelalter und wurde von Zünften und ähnlichen Organisationen mehr oder weniger gut verwaltet.

 

Fischer bei der Arbeit

 

Die maßgebenden Bestimmungen für die heutige Bodenseefischerei wurden dann nach langwierigen Verhandlungen 1893 an der Bregenzer Übereinkunft geregelt.

 

Im Laufe der Jahre und nach der Gründung des IBF im Jahre 1909 wurde auch auf der Bayerischen Halde der Druck größer einen eigenen Verband zu gründen.

 

Es dauerte aber bis zum Jahre 1933 bis sich 15 Bayerische Berufsfischer am 18.Juni des Jahres im Gasthof zum Pfälzer-Hof in Wasserburg zur Gründungsversammlung der „Genossenschaft der Bayerischen Bodenseeberufsfischer“ zusammen fanden.

 

Netzarbeiten

 

Die 1.Vorstandschaft setzte sich folgender Weise zusammen:

1. Vorstand Lorenz Brunner, 2. Vorstand Gebhard Köberle, Schriftführer Max. Schulze, Kassier Georg Friedl und als Beisitzer wurden Josef Friedl und Stephan Bichlmair gewählt.

 

Nach dem 2.Weltkrieg, Vereine und Parteien wurden von den Franzosen wieder zugelassen, konnte die Genossenschaft wieder neu organisiert werden.

 

Am 3. März 1949 wählte die Genossenschaft aus Ihren Reihen eine neue Vorstandschaft: 1. Vorstand Georg Müller, 2. Vorstand Adolf Brunner, Kassier Willi Friedl, Schriftführer Gebhard Hänsler.

 

Unter Vorstand Georg Müller, der sein Amt bis zu seinem Tod im Jahre 1967 insgesamt 28 Jahre innehatte, wurde auch der heutige Fischereihafen gebaut.

 

Trotz etlicher Bedenken seitens der Gemeinde und der umliegenden Anwohner konnte mit Fördermitteln des Freistaates Bayern und vieler Stunden Eigenleistung der Fischer das Projekt vollendet werden.

 

Sein Nachfolger als 1.Vorstand wurde der heutige Ehrenvorstand Werner Schmid. In Mittel- punkt dessen 25 jähriger Amtszeit standen die Veränderungen der Gewässerstruktur (Eutrophierung) und das damit veränderte Wachstumsverhalten der Fische. Mit Beharrlichkeit und viel Engagement konnten viele Beschlüsse aus der Bayerischen Genossenschaft auf den gesamten Obersee umgesetzt werden. Werner Schmid war als Beisitzer auch über 20 Jahre im IBF (Internat. Bodenseefischereiverband) und konnte dort die Interessen der Berufsfischer vertreten.

 

Fischer bei der Arbeit

 

Danach Führte von 1993 – 2011 für 18 Jahre Peter Stohr, zuvor langjähriger Schriftführer unter Werner Schmid, als Vorsitzender die Geschicke der Genossenschaft. Peter Stohr. vertritt noch immer die Interessen der Genossenschaft im Schwäbischen + Bayerischen Fischereiverband.

 

Seit 2011 wird die Genossenschaft der Bayer. Bodenseefischer von Roland Stohr als Vorstand geführt, Ihm zur Seite stehen als 2. Vorstand Bernd Kaulitzki, als Geschäftsführer(Kassier) Klaus Schmid und als Beisitzer Martin Schmid-Zöller, Karl-Otto Kapfhammer und Fabian Schmid.

 

Haben Ende des 19.Jahrhunderts am gesamten Obersee noch 460 Fischer einschließlich Gesellen die Fischerei betrieben, waren es 1991 noch 175 Hochsee + Haldenfischer und im Jahre 2010 noch ca. 110 Fischer.

 

Im Bayerischen Teil des Bodensees hat das Landratsamt Lindau als zuständige Behörde zum heutigen Stand (31.12.2012) insgesamt 12 Hochseepatente und 4 Alterspatente ausgegeben. Die Patente werden jährlich neu erteilt.

 

Wie für die anderen Anrainerländer auch, gilt für die Bayer. Bodensee Berufsfischer das die Fischerei im „Hohen See“, über 25m Wassertiefe, auf dem ganzen Gebiet des Obersees ausgeübt werden darf.

 

Nur auf der Wysee und der Halde bis 25m Wassertiefe sind die Bay. Fischer an den ca. 18 km langen Uferbereich zwischen Lindau-Zech (Leiblachmündung) und Nonnenhorn gebunden.

 

Seit 1914 werden im Bayerischen Teil des Bodensee Obersees die Bestimmungen (Verordnungen der Bodenseefischerei) von eigenen „Polizisten“ der Fischereiaufsicht überwacht. Bis zum heutigen Tag ist der Fischereiaufseher verantwortlich dafür, dass die Berufs- wie auch die Sportfischer mit den vorgeschriebenen Fangeräten die Schonzeiten, Schongebiete und die Nachtruhe einhalten.

 

Netzarbeiten früher

 

Die Netze, auf Felchen und Barsch, müssen eine vorschriftsmäßige Plombierung tragen und am Anfang und Ende jeweils einen Bauchen mit den Initialen des jeweiligen Berufsfischers. Der Freitreibende Schwebsatz auf Felchen hat zusätzlich am Anfang und Ende einen „Mojen“ zur besseren Erkennung.

 

Vor mehr als 100 Jahren wurde am Bodensee schon die Erfahrung gemacht, dass die Fischerträge zwischen den einzelnen Jahren sehr stark schwanken können.

 

Schnell wurde erkannt, dass die Befruchtungsrate und die Überlebensbedingungen speziell der Felcheneier im Bodensee unter ungünstigen natürlichen Bedingungen zu leiden haben.

 

Erste Lösungsansätze waren die Einführung von Schonzeiten und Schonmaße für Laichreife Felchen, doch dies alleine wurde schnell erkannt, reichte nicht aus für einen ordentlichen Felchenbestand.

 

In der Folge der Zeit entstanden ringsum den See die ersten Brutanstalten (1887 Radolfzell u. Ermatingen). Im Jahre 1892 konnte dann in Lindau die erste Bayer. Brutanstalt den Betrieb aufnehmen.

 

Seit 1957 betreibt der Freistaat Bayern die Brutanstalt in Nonnenhorn und kommt somit den vertraglichen Grundlagen der Bregenzer Übereinkunft von 1893 zur Einhaltung einheitlicher Bewirtschaftungsmaßnahmen nach.

 

Doch der Bodensee befindet sich wieder im Umbruch. Durch den Entzug des Phophats in den Kläranlagen leiden die Fische zunehmend darunter, dass der Bodensee immer „nährstoffärmer“ wird, sicherlich wünscht sich niemand mehr die Verhältnisse von Ende der 70er Jahre ( Eutrophierung mit ca.87 mg/m3 Phosphat) doch selbst zu dieser Zeit war die Trinkwasserqualität, mit den hohen Phosphorwerten, zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt.

 

Dies wird in der öffentlichen und fachpolitischen Diskussion häufig missverständlich dargestellt, wenn von einem „sauberen See“ gesprochen wird.

 

Heute hat der See einen Phosphorgehalt von 5,7 mg/m3 , Tendenz sinkend.

 

Die sinkenden Fangerträge, die für viele Fischerfamilien bereits Existenz gefährdend sind, stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Phosphorgehalt. Dem Rückgang des Fisch Bestandes, dem Endkonsumenten eines Biotopes wie dem Bodensee, kann man nur mit größter Sorge entgegensehen.

 

Doch mit der zunehmenden Bewusstseinsschärfung gesunder Ernährung in der Bevölkerung, wächst auch hoffentlich das öffentliche Interesse an den Belangen der Bodensee- Berufsfischerei.

 

Die Bodenseefische sind nicht nur für den Tourismus ein attraktiven Angebot, sondern auch weit über die Grenzen hinaus als beliebtes Speiseprodukt bekannt.

 

Wenn die Entwicklung so weiter geht, wird folgender überlieferter Spruch eines Bayerischen. Fischers wieder Gültigkeit gewinnen:

„Drissig Liter Diesel vergondelt und grad dri Schwänz gfange!“, häufig kann ein Fischer nach einem stundenlangen Bergen der nasskalten Netze nicht einmal das „Lindauer Dutzend“, das im Volksmund bekannte absolute Fangminimum, in die Kiste legen.

 

Diese alte Überlieferung gewinnt in den letzten Jahren leider immer mehr wieder Bedeutung.

 

Konnten im Zuge der Eutrophierung(60er/70er Jahre) bis in die 90er Jahre noch gute bis sehr gute Fangerträge erreicht werden, Schwankungen waren immer möglich, sinken die Fangerträge auf teilweise existenzbedrohende Zahlen.

 

Umso wichtiger ist nach Meinung fast aller Berufsfischer, dass zumindest kurzfristig die Maßnahmen zur Bewirtschaftung rings um den See „flexibler“ geregelt werden müssen.

 

Langfristig muss auch die Managementreglung der Phosphatausfällung in den Kläranlagen überdacht werden.

 

Ansonsten wird einer der ältesten Berufe überhaupt, am Bodensee wenn überhaupt nur noch nebenberuflich möglich sei.

 

In der Hoffnung, dass auch zukünftig die Fische im Bodensee Ihre Fischer ernähren, hoffen wir Ihnen einige interessante Informationen zu einem der ältesten Berufe der Menschheit überhaupt gegeben zu haben.

 

Gerne würden wir Sie als Kunden in einem unserer Betriebe begrüßen, um Ihnen unsere Naturprodukte( mehr Bio gibt’s es nicht) oder auch diverse andere Fischköstlichkeiten anbieten zu dürfen.